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Drogenkonsum Diese Heilpflanzen können bei der HIV-Infektion oder der HAART problematisch sein »

HanfWie wirken Heilpflanzen, Vitamine, Mineralien? Wie kann man sie bei Erkrankungen einsetzen? Bei der HIV-Infektion, bei Virushepatitis, bei anderen Erkrankungen? Welche Nebenwirkungen, welche Wechselwirkungen sind bekannt? Welche Pflanzen sollte man meiden?



Was zahlt die Krankenkasse?

Seit der Gesundheitsreform (Januar 2004) werden naturheilkundliche Präparate nur noch in geringem Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Heilpflanzen

Die meisten nicht verschreibungspflichtigen Medikamente - unter diese Rubrik fallen fast alle naturheilkundlichen Präparate - können nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen auf Rezept verordnet werden.

Es gibt nur wenige Ausnahmen:
Flohsamenschalen z.B. bei HIV-bedingtem Durchfall
Johanniskraut zur Therapie mittelschwerer Depressionen
Mistelpräparate bei Krebserkrankungen und
Ginkgo zur Behandlung der Demenz

Andere Naturheilmedikamente müssen von den Patienten selbst bezahlt werden und können auch nicht auf die Zuzahlungen (für Arztbesuch, Rezept, Krankenhausaufenthalt) angerechnet werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht auf seiner Webseite eine Liste der nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente, die unter bestimmten Voraussetzungen noch erstattungsfähig sind (OTC-Übersicht der verordnungsfähigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel).

Homöopathie
Bei der Homöopathie hängt die Kostenerstattung von der Kasse ab.
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Kurse zur Gesundheitsförderung
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten für Entspannungs -und Stressbewältigungskurse (ebenso wie für Raucherentwöhnungsprogramme) einen Großteil der Kursgebühren oder führen eigene Kurse in ihren Geschäftsstellen durch.

Die Ersatzkassen (z. B. die Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK, KKH oder Hamburg-Münchener) übernehmen in der Regel 80% der Kursgebühren für die Angebote:
Autogenes Training
Progressive Muskelentspannung
Yoga
Qi Gong
Stressbewältigung
"Rauchfrei in 10 Schritten"
Rückenschule


Die meisten Betriebskrankenkassen und Ortskrankenkassen orientieren sich an diesen Regelungen, haben aber mitunter auch abweichende Schwerpunkte und Erstattungsregeln.

Gefördert werden nur qualitätsgeprüfte Angebote. Kursleiter benötigen neben ihrer Grundausbildung z.B. als Psychologen oder Sportlehrer spezielle Zusatzausbildungen. Vor Kursbeginn sollte man den Kursanbieter fragen, ob er die nötige Qualifikation (Trainerausbildung) hat.

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Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten für Entspannungs -und Stressbewältigungskurse (ebenso wie für Raucherentwöhnungsprogramme) einen Großteil der Kursgebühren oder führen eigene Kurse in ihren Geschäftsstellen durch.